Würzburger Signal

verabschiedet auf der Vollversammlung vom 23. Januar 2016 in Würzburg

Bildungsgebühren abschaffen – für alle und dauerhaft!

Im Jahr 1999 hat das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) begonnen, gegen jede Art von Bildungsgebühren zu kämpfen und hat seitdem immer wieder auf die Notwendigkeit eines gebührenfreien Bildungssystems hingewiesen. In der Jenaer Erklärung 2013 hielt das Bündnis zuletzt fest:
„Bildungsgebühren in jeglicher Form sind sofort abzuschaffen. Das Bildungssystem muss aus öffentlichen Mitteln so finanziert werden, dass allen Menschen Bildung barrierefrei und kostenfrei zugänglich ist. Erst durch eine umfassende Reform des Bildungssystems kann der Grundstein für ein emanzipatorisches Verständnis von Bildung gelegt werden.“

Dies gilt auch und besonders für Studierende ohne Staatsbürger*innenschaft eines EU-Mitgliedsstaates – für sie kann es keinen abweichenden Bewertungsrahmen geben; Studiengebühren bleiben bildungspolitisch wie auch sozialpolitisch abzulehnen. Sie diskriminieren Studierende und verletzen EU- und internationale Verträge durch Ungleichbehandlung. Auch die ihnen zu Grunde liegenden ökonomistischen und rassistischen Erwägungen zum „Nutzen“ von Studierenden nach dem Studium kann das ABS nicht hinnehmen. Die Leipziger Musterklage soll dabei einen Auftakt bilden, den Kampf gegen Studiengebühren auszuweiten und alle Betroffenengruppen einzubeziehen.

Im Falle Thüringens hat die rot-rot-grüne Koalition beschlossen, das Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz zu überprüfen. Aus Sicht des ABS ist dabei klar, dass die 16 Gebührengründe aus dem Gesetz, mit dem die Hochschulen des Freistaates zuletzt 8,3 Millionen Euro zusätzlich eingenommen haben, zu streichen sind. Das Bündnis fordert die Koalition deswegen auf, noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Gebühren die Rechtsgrundlage entzieht. Schwerpunkt muss neben der Beendigung der Ungleichbehandlung von Studierenden vor allem die Streichung von Langzeit- und Praktikumsgebühren sowie von Kurs- und Materialentgelten sein. Langzeitgebühren, so sie in den Bundesländern noch immer existieren, werden in den kommenden Monaten Gegenstand besonderer Auseinandersetzung und der öffentlichen Debatte seitens des Bündnisses sein.

Das ABS hält fest, dass nur mit der Überwindung jeglicher Bildungsgebühren eine freie Bildungslandschaft möglich ist. Errungenschaften sozialer Teilhabe und Mitbestimmung, die zumindest eine mögliche prinzipielle Zugangsgleichheit zu Bildungseinrichtungen andeuten,  dürfen nicht durch eine marktfixierte radikale Wettbewerbsideologie ersetzt werden. Es ist Zeit, die bereits 1973 mit dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen und jede Form von Bildungsgebühren abzuschaffen!