PM: Gebührenfreiheit für ukrainische Geflüchtete – Ein Schritt in die richtige Richtung, der jetzt noch mutiger werden muss

Das Aktionsbündnis gegen Bildungs- und Studiengebühren begrüßt die Änderung das Landes Gebührengesetzes, doch fordert sogleich die Landesregierung dazu auf noch weitere notwenige Schritte einzuleiten, um allen aus der Ukraine fliehenden Studierenden ein Studium ohne Gebühren zu ermöglichen. 

Die geplante Maßnahme zur Aussetzung von Studiengebühren für ukrainische Geflüchtete ist ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung, denn sie geht eine Leerstelle an, die nicht nur in der Gebührenerhebung ungeregelt ist, sondern auch im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dies muss auch als Auftrag an die Ampelkoalition verstanden werden, Förderlücken zu schließen und Menschen mit Fluchterfahrung unabhängig vom Bewilligungsstatus und Verfahrensstand des Asylverfahrens die Studienförderung zu ermöglichen,“ so der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Bildungs- und Studiengebühren, ABS. 

Wir wünschen uns nun mehr Mut, Studiengebühren grundsätzlicher in Frage zu stellen, denn viele Studierende, die aus der Ukraine geflohen sind, haben nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit, und fallen nicht in die engmaschigen Voraussetzungsbestimmungen nach §24. Darüber hinaus ist der Zeitraum von drei Jahren zu eng bemessen. Die individuelle Kostenfreiheit alle weiterführenden Bildungswege für Nicht-EU-Bürger*innen muss nun konsequent in Baden-Württemberg durchgesetzt werden“ meint Nathalie Schäfer Koordinatorin des Aktionsbündnisses gegen Bildungs- und Studiengebühren, ABS.