Die Idee


Studiengebühren schnellst möglich wieder abschaffen. Das ist das Ziel eines Studiengebührenboykottes.

Wie läuft ein Boykott ab?

Das Verfahren ist relativ einfach. Nachdem der Boykott samt Quorum von einer Vollversammlung oder durch eine Urabstimmung beschlossen wurde, wird von Seiten der Studierendenvertretung, des Studierendenrates oder einer studentischen Initiative zusammen mit einem Anwalt ein sogenanntes Treuhandkonto eingerichtet.

Die Studierenden, die von der jeweiligen Hochschule aufgefordert werden, im Zuge der Rückmeldung die Gebühren an die Hochschule zu zahlen, überweisen diese nicht auf das Konto der Hochschule, sondern auf das Treuhandkonto.

Beteiligen sich genügend Studierende am Boykott, d.h. überweisen genug Studentinnen und Studenten auf das Treuhandkonto (Quorum erreicht), so wird das eingezahlte Geld zurückgehalten und es werden Verhandlungen mit der Hochschulleitung aufgenommen.  Die Verhandlungen werden mit der Prämisse geführt, Studiengebühren auf dem schnellsten Wege wieder abzuschaffen.

Beispiel Ablauf Boykott
Beispiel Ablauf Boykott

Einer der Vorteile eines Gebührenboykottes ist, dass alle Studierenden ihre ablehnende Haltung zu Studiengebühren aktiv zu werden, zum Ausdruck bringen können. Und dies auf eine sehr einfache Art und Weise. Per Überweisung.

Warum haben die Hochschulleitungen ein Interesse daran, mit den Boykottierenden zu sprechen?

Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Würden sie die Studierenden nicht zurückmelden, so würde ihnen nicht nur ein großer Imageschaden entstehen, sondern die betroffene Universität, Fachhochschule usw. würde auch starke finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Gemeint sind hiermit die Mittelzuweisungen des jeweiligen Bundeslandes, die pro Studierendem/ pro Studierender an die Hochschulen gezahlt werden. Während die Mittelzuweisungen folglich sinken würden, blieben die Ausgaben für Personal (Dozenten) nahezu dieselben.

Was passiert, wenn das Quorum nicht erreicht wird?

In diesem Falle wird das Geld, welches sich auf dem Treuhandkonto angesammelt hat, an die Hochschule überwiesen und alle Teilnehmer des Boykottes sind automatisch zurück gemeldet.


Wozu gibt es ein Quorum und wie hoch ist es?

Das Quorum dient als Schutz. In der Regel wird festgelegt, dass 20-25 Prozent der Studierenden sich am Boykott beteiligen müssen, damit das Geld nicht an die Hochschule überwiesen wird. Bei einer derart großen Anzahl von Boykotteuren kann es sich das Präsidium/Rektorat nicht erlauben, diese nicht zurückzumelden.

Wer kann sich am Boykott beteiligen?

Alle Studierenden können am Boykott teilnehmen. Es gibt lediglich wenige Ausnahme.

  1. Nicht-EU-Ausländer können in den meisten Fällen nicht partizipieren.
  2. Jeder/Jede, die von Studiengebühren befreit ist. In den Fällen, in denen man jedoch zunächst die Gebühren an die Hochschule überweisen muss, um sie anschließend zurück erstattet zu bekommen, kann man trotzdem am Boykott teilnehmen.
  3. Die Studierenden, die einen Studiengebührenkredit bei der Landesbank oder der Kfw aufgenommen haben. In diesem Fall überweist die Bank direkt an die Hochschule, nachdem diese ihr zu erkennen gegeben hat, dass die betreffende Person weiterhin eingeschrieben ist.

Können BAföG-EmpfängerInnen teilnehmen?


Ja, auch die Studierenden, die eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, können am Boykott partizipieren. Nach Allgemeiner Verwaltungsvorschrift 46.1.4 zu §46 BAföG haben BAföG-EmpfängerInnen Zeit Unterlagen bis zu zwei Monate nachzureichen.

Kann ich einfach exmatrikuliert werden, wenn ich boykottiere?

Nein, denn jedes Hochschulgesetz in Deutschland sieht vor, dass muss dir von der Universität eine Mahnfrist gesetzt werden mit Androhung der Exmatrikulation, andernfalls hat sie keine rechtliche Handhabe gegen dich. Die Erfahrungen der Boykottierenden an der Hochschule für bildende Künste zeigen, dass eine Exmatrikulation nicht einfach so erfolgen darf.

Könnte die Universität an mir ein Exempel statuieren, sprich mich exmatrikulieren, und andere Boykottierende immatrikuliert lassen?

Nein, das kann sie nicht. Nach § 40 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) muss sie alle Studierenden dabei gleich behandeln, d.h. kann sie nur alle exmatrikulieren oder keinen. Da der Verlust einer so großen Zahl an Studierenden ein ideelles und finanzielles Fiasko wäre, wird die Hochschulleitung von dieser Maßnahme keinen Gebrauch machen.

Stellungnahme eines Verwaltungsrechtlers

Juristische Einschätzung von Wilhelm Achelpöhler, Verwaltungsrechtler aus Münster:

1. Sie fragen, ob dann, wenn 10.000 Studierende boykottieren, es der Hochschulleitung möglich ist, sie zu exmatrikulieren.

Dazu ist Folgendes zu sagen:

Die Voraussetzungen für eine Exmatrikulation sind im Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes geregelt. Nach § 51

Abs. 3c kann ein Studierender exmatrikuliert werden, wenn:

sie oder er die zu entrichtenden Gebühren oder Beiträge trotz Mahnung und Fristsetzung mit Androhung der Maßnahme nicht entrichtet.“

Juristisch ist die Frage also so zu beantworten, dass dann, wenn ein Studierender die zu entrichtenden Gebühren nicht bezahlt, es eine entsprechende Fristsetzung und eine entsprechende Mahnung gibt, die Voraussetzungen für eine Exmatrikulation gegeben sind. Als Rechtsfolge bestimmt § 51 Abs. 3 litc, dass die Exmatrikulation damit im Ermessen der Hochschule steht. Allerdings ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Nichtzahlung des bei der Rückmeldung fälligen Entgeltes regelmäßig ein rechtfertigender Grund für eine Exmatrikulation ist.

- 2 -

Ein andere Frage ist es natürlich, ob die Hochschule von ihrem Ermessen in dieser Weise auch dann Gebrauch macht, wenn 10.000 Studierende zu exmatrikulieren wären. Insoweit sei darauf hingewiesen, dass die Exmatrikulation nach der eindeutigen gesetzlichen Fassung von § 51 Abs. 3 litc nicht die zwingende Konsequenz der Exmatrikulation ist.

 

2. Ferner fragen Sie nach, ob es möglich ist, nur einzelne Studierende herauszugreifen.

Dazu ist Folgendes zu sagen:

Die Hochschule darf ihr Ermessen natürlich nicht willkürlich ausüben, sondern hat ihr Ermessen nach § 40 VwVfG nach dem Zweck der Ermächtigung auszuüben. Es ist also nicht möglich, einzelne Studierende willkürlich herauszugreifen und andere Studierende zu „verschonen“. Ebenso ist es natürlich ermessensfehlerhaft, beispielsweise die AStA-Mitglieder zu exmatrikulieren und die Mitglieder eine bestimmten Hochschulgruppe nicht zu exmatrikulieren. Die Hochschule hat vielmehr ihr Ermessen systematisch gleichmäßig auszuüben. Ein unplanmäßiges, zufälliges Herausgreifen Einzelner ist ermessensfehlerhaft und nicht zulässig, selbst wenn die Exmatrikulation grundsätzlich zulässig wäre.

Hinzuweisen ist auch darauf, dass gegen die Exmatrikulation das Rechtsmittel des Widerspruchs gegeben ist.

Ein Widerspruch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung, allerdings kann die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs durch die Hochschule mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung ausgeschlossen werden. Aufschiebende Wirkung bedeutet, dass ein Studierender zunächst von der Hochschule so behandelt werden muss, als sei er weiterhin Studierender. Stellt sich allerdings nachträglich heraus, dass die Exmatrikulation rechtmäßig ist, dann gelten diese Rechtsfolgen ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Exmatrikulation. Da das Erbringen von Prüfungsleistungen beispielsweise davon abhängig ist, ob man immatrikuliert ist, kann dies dann dazu führen, dass diese Prüfungsleistungen nachträglich nichtig wären.

Vollständig geklärt ist auch nicht die Frage, auf welchen Zeitpunkt bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit
der Exmatrikulation im Fall eines Widerspruchsverfahrens abgestellt werden kann. Der Wortlaut von § 51 Abs. 3 litc HRG legt es nahe, dass es insoweit auf den Fristablauf ankommt. Allerdings ist auch die Entscheidung über den Widerspruch eine Ermessensentscheidung. Wenn ein Studierender bis zu diesem Zeitpunkt die Zahlungen erbringt, so stellt sich ja durchaus die Frage, ob allein die „Unpünktlichkeit“ der Zahlung hinreichender Grund für die Exmatrikulation, was ja eine sehr einschneidende Maßnahe ist, sein kann. Im Zusammenhang mit Studiengebührenboykottaktionen ist mir dazu allerdings keine Rechtsprechung bekannt und gäbe es sie, so wäre sie mir sicherlich bekannt.

Ich hoffe, ich habe alle Ihre Fragen beantwortet und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Wilhelm Achelpöhler

Rechtsanwalt

 

 

Ein Zwischenfazit


In den letzten Monaten wurden an vielen Hochschulen in Deutschland Studiengebühren-, aber auch Verwaltungsgebührenboykotte durchgeführt. Vor allem in Baden-Württemberg und Hamburg, aber auch an vereinzelten anderen Standorten, sorgte diese Protestform gegen die Einführung allgemeiner Studiengebühren für ein großes öffentliches Interesse. Während sich an den meisten Hochschulen nicht genügend Studentinnen und Studenten am Boykott beteiligten, wurde an kleineren Hochschulen, in Karlsruhe und Hamburg, das benötigte Quorum erreicht. An den größeren Hamburger Hochschulen wurde das Quorum zum Teil sehr unglücklich verfehlt, was nicht zuletzt darauf zurückgeführt werden kann, dass die dortigen Mindestteilnehmerzahlen deutlich über den bundesweit sonst Üblichen lagen.

Angesichts dieser Fakten könnte man nun ins Feld führen, dass die Studiengebührenboykotte gescheitert sind. Dem ist aber nicht so. Im Gegenteil. Die Boykotte haben einerseits im erheblichen Maße dazu beigetragen, das Thema Studiengebühren in der gesellschaftlichen Debatte zu halten. Des Weiteren fand im Rahmen der Boykottaktionen eine Politisierung breiter Studierendengruppen statt. Studentinnen und Studenten, gerade aus jüngeren Semestern, fanden über diese Protestform den Weg in die Hochschulpolitik. Viele von ihnen sind dauerhaft geblieben und haben neue Initiativen gegen Studiengebühren und den neoliberalen Umbau der Hochschulen gegründet.

Die Anzahl der aktiven Studiengebührengegner hat sich folglich nicht verringert, sondern ist in den letzten Monaten noch einmal gestiegen.                                                                    
Der erste Boykott war nicht der Höhepunkt der studentischen Proteste gegen Studiengebühren, sondern erst der Beginn.

So wird es zum Sommersemester 2008 in Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Neuauflage, einen Boykott 2.0, geben.

Warum Boykott 2.0?

Der Boykott war schon einmal nicht erfolgreich, warum soll ich erneut mein Geld nicht an meine Hochschule überweisen, sondern auf ein Treuhandkonto. Diese Frage stellen sich sicherlich viele Studentinnen und Studenten. Die Antwort ist einfach.

Zum einen zeigen die Entwicklung der Studierendenzahlen und der Rückgang der Neueinschreibungen sowie der ausländischen Studierenden eindeutig, dass Studiengebühren tatsächlich unsozial sind. Die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes bringt es auf den Punkt. Nur noch 23 von 100 Menschen aus bildungsfernen und einkommensschwachen Bevölkerungsschichten finden den Weg an die Hochschulen. Damit ist Deutschland international gesehen das Land mit der größten Selektion im Bildungssystem.

Zum anderen gibt es bereits jetzt in den Gebührenländern Pläne deutlich mehr als 500 Euro pro Semester zu verlangen. Das heißt, gerade jetzt ist es wichtiger denn je, aktiv für den freien Zugang zur Bildung zu kämpfen.

Darüber hinaus hat die erste Boykottwelle deutlich gezeigt, dass niemand aufgrund der Teilnahme an einer solchen Protestform exmatrikuliert werden kann. Selbst die Studierenden der Hochschule für bildende Künste (HfbK), die auf Drängen des Hamburger Bildungssenator Dräger im Juli einen Exmatrikulationsbescheid erhielten, dürfen weiterhin an ihrer Hochschule verbleiben. (s.a. Länder Hamburg)

Boykott 2.0

Warum es sich lohnt erneut nicht zu zahlen


In ganz Deutschland wurde nach dem ersten Boykottversuch der Kampf gegen Studiengebühren aufgegeben und resigniert. In ganz Deutschland? NEIN: Eine Reihe von Hochschulen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg boykottieren tapfer weiter, um Studiengebühren durch einen Boykott 2.0 endlich den Gar aus zu machen.

„Der erste Boykott ist doch gescheitert. Warum also ein zweites Mal viel Energie und Geld investieren?“ werden viele Leserinnen und Leser an dieser Stelle wahrscheinlich denken. Die Frage, ob der Boykott gescheitert ist, lässt sich aber gar nicht so leicht beantworten. Wenn man überzeugt war, durch den Boykott Studiengebühren abzuschaffen, dann ist dieses Modell wohl tatsächlich gescheitert. Wenn man ihn aber als eine von verschiedenen Widerstandsformen gegen Studiengebühren begreift und das Thema Bildung in den öffentlichen Diskurs tragen wollte, um damit die Akzeptanz der Gebühren zu verringern und so die Grundlage für weiteren Widerstand zu schaffen, dann war der Boykott durchaus erfolgreich. Viele Artikel in regionalen und überregionalen Tages- und Wochenzeitungen nahmen ihn und seine Konsequenzen zum Anlass, um das deutsche Bildungssystem in den Blick zu nehmen. Darüber hinaus erzwang er sowohl Äußerungen von Politikerinnen und Politiker als auch Stellungnahmen und Drohungen verunsicherter Hochschulpräsidenten und Wissenschaftsminister.

Als die Gebühren dann an den Hochschulen Realität wurden, äußerten sich selbst die konservativsten Medien kritisch zur Entwicklung an den Hochschulen, indem sie etwa die Äußerung des niedersächsischen Wissenschaftsministers, eine „demographische Delle“ [1] sei schuld am spürbaren Rückgang der Studierendenzahlen, als schlichtweg falsch zurückwiesen.

 

Eines der wichtigsten Argumente der GebührenbefürworterInnen war die Verbesserung der Lehre. Nachdem nun die Gebühren angeblich für diesen Zweck ausgeben wurden, wird klar, dass sich wenig verbessert hat. Um die Lehre wirklich zu verbessern, müssten die Studiengebühren um ein Vielfaches erhöht oder eben abgeschafft und die Mittel vom Land zur Verfügung gestellt werden. Der Boykott 2.0 hat aber nicht nur durch die schwindende Akzeptanz der Gebühren viel bessere Erfolgsaussichten als sein Vorgänger, sondern auch dadurch, dass das Boykottmodell an sich inzwischen bekannter und anerkannter als noch vor einem Jahr ist. Die meisten Studierenden müssen nicht mehr über den Ablauf, die Funktionsweise und die Ziele eines Boykottes aufgeklärt werden,. Somit kann die Mobilisierung zum Boykott 2.0 unter ganz anderen Voraussetzungen beginnen. Denn die Erfahrungen haben gezeigt, dass das Treuhandkontomodell nicht nur bundesweit angewandt werden kann, sondern dass es ferner auch sicher ist. Bundesweit wurde bei Nichterreichen des Quorums das Geld vom Treuhandkonto reibungslos an die Hochschule weiter überwiesen und niemand wurde aufgrund der Teilnahme an einem Boykott exmatrikuliert.[2] Damit wurde nicht nur das Vertrauen in das Treuhandkontomodell gestärkt, sondern auch in die durchführenden ASten oder Boykottgruppen, denen immer wieder unterstellt wurde, das Geld in die eigene Tasche wirtschaften zu wollen. Die meisten Zweifel am Boykott, die zu der geringen Teilnahme beim ersten Versuch geführt haben, können somit durch die Erfahrungen der ersten Runde ausgeräumt werden. Auch viele rechtliche Fragen, beispielsweise ob ausländische Studierende ohne das Risiko einer Abschiebung einzugehen, teilnehmen können, konnten inzwischen geklärt werden.

In Hamburg und Niedersachsen hat der Boykott 2.0 noch einen weiteren entscheidenden Vorteil – in beiden Bundesländern finden am 27.1.2008 bzw. 13.02.2008 Landtagswahlen statt. Wenn das Presseecho im Vorfeld der Wahlen nur halb so groß wie beim ersten Mal ist, werden die kandidierenden Parteien nicht umhin kommen, in der Öffentlichkeit eine klare bildungspolitische Position zu beziehen. Eine größtmögliche mediale Aufmerksamkeit lässt sich jedoch vor allem dann erzielen, wenn jeder und jede die Gebühren nicht an die Hochschule überweist. Ferner gilt: Je mehr Studierende am Boykott 2.0 teilnehmen, desto weniger können die kandidierenden Parteien sich ihrer Verantwortung entziehen. Desto höher ist gleichsam der politische Preis, den eine Partei zahlen muss, wenn sie die Exmatrikulation der Boykottierenden durchzusetzen versucht. Die zur Wahl stehenden Parteien  werden es sich folglich dreimal überlegen müssen, ob sie einen Teil der Studierenden exmatrikulieren.

(Friederike Beier ist Sprecherin der LandesASten Konferenz Niedersachen und Referentin im AStA Hannover, wo sie zur Zeit den Boykott 2.0 organisiert.)

 


[1] Zitat von Lutz Stramann (Minister für Wissenschaft und Kultur in Niedersachsen) anlässlich einer Pressekonferenz zur Bilanz der Gebührenerhebung

[2] Außer an der HfBK, wo alle exmatrikulierten Boykottierenden aber erstmal weiter studieren dürfen. Siehe Artikel über die HfBK



Newsletter
blank info