Studienkonten
Der Hintergrund: Das "neue" Modell wird der Öffentlichkeit vor allem als ein solches verkauft, welches:
a) Studiengebühren verhindert
b) "Spielräume für eine individuelle Lebensplanung aller Studierenden - unabhängig von ihrer sozialen Herkunft" (Behler-Pressekonferenz 5.11.01) erweitert.
1. Das Studienkonten-Modell macht ein Studium von Beginn an kostenpflichtig. Es erlässt den StudentInnen nur für eine bestimmte Zeit die Gebühren. Wenn das Konto aufgebraucht ist, werden pro Semesterwochenstunde 25 Euro fällig (pro Seminar macht das ca. 350 Euro). Da die Gutscheine in Semesterwochenstunden pauschal abgebucht werden, ergibt sich für Personen, die ein Kind erziehen oder Arbeiten kein Vorteil. Die Abbuchung orientiert sich an der Regelstudienzeit und berücksichtigt nicht die Lebensläufe der vieler faktischen TeilzeitstudentInnen.
2. Das Modell zielt auf eine administrative Verkürzung der Durchschnittsstudienzeiten von gegenwärtig ca. 12,5 - 13 Semester auf knapp 10 Semester (Regelstudienzeit plus 20% = weniger Studienvolumen als die Baden-Württemberg-Regelung mit Langzeitstudiengebühren nach Regelstudienzeit plus vier Semester.) Dies erfolgt unter Ausblendung der materiellen und organisatorischen Studienbedingungen, die nicht in der Verantwortung der Studierenden liegen, und unter der politischen Voraussetzung des "Nullwachstums" (Finanzministerbeschluss!) bei den staatlichen Hochschulausgaben. Diese materiellen Rahmenbedingungen werden in Form eines ökonomischen Beschleunigungsdrucks an die StudentInnen weitergegeben. Damit wird zugleich die Beweislast für das (Nicht-)Einhalten der Regelstudienzeit politisch umgedreht (kurz: privatisiert).
3. Das Studienkonten-Modell soll angeblich zu mehr Freiheit bei Studiengestaltung und Lebensplanung führen: Das "Aufbrauchen" des Kontos kann im Rahmen der doppelten Regelstudienzeit verzögert, gestreckt, gesplittet werden etc. Formal ist dies zutreffend, stellt allerdings keine Verbesserung gegenüber dem status quo einer generellen Gebührenfreiheit des Erststudium (wie aktuell in NRW) dar. Im übrigen ist "Freiheit" nur in der bürgerlichen Ideologie gleichbedeutend mit dem Vorhandensein einer Quantität formaler Optionen. Wenn dies einhergeht mit der Individualisierung struktureller, d.h. persönlich nicht zu verantwortender, Missstände ist das Resultat eine Erhöhung von Unfreiheit und Abhängigkeit gegenüber äußerlichen gesellschaftlichen (d.h. von individuellen Entscheidungen unbeeinflussbaren) Zwängen.
4. Daher ist auch Frau Behlers Behauptung, die Freiheitsspielräume des Studienkonten-Modells wirkten "unabhängig von ihrer [der StudentInnen] sozialen Herkunft" (Pressekonferenz 7.11.01) unzutreffend. Das Gegenteil ist der Fall. Das Studienkonten-Modell hebt keineswegs die sozialen Ursachen für unterschiedliche Studienzeiten auf, sondern verstärkt diese Ursachen eher noch, indem es sie zugleich unsichtbar macht. Wer sich aufgrund seiner Herkunft Bildung "leisten" kann ist einem wesentlich geringerem Druck ausgesetzt, das gesetzte Zeitlimit einzuhalten. Er/sie ist auch entsprechend weniger darauf angewiesen, einen Überschuss des Kontos für "postgraduierte" Weiterbildung zu "sparen".
5. Wenn die Einführung des Studienkonten-Modells mit der "leistungsorientierten" Mittelvergabe verbunden wird (staatliche Finanzzuweisungen richten sich nach Umfang der in der Regelstudienzeit realisierten Semesterwochenstunden) führt dies zu einer Erhöhung des Leistungsdrucks auf die Studierenden.
6. Das Studienkonten-Modell soll laut Behler und Zöllner Studierende stärker auf die kürzeren - und "billigeren" - FH- und Bachelor-Studiengänge und damit weg von der traditionellen Universität lenken, damit es leichter ist, einen "Restkontobestand" für die postgraduierte Weiterbildung einzusparen. Das ist insofern nicht seriös, als die mangelnde fachliche Attraktivität und inhaltliche Überzeugungskraft von Studienangeboten durch ökonomischen Druck kompensiert werden soll.
7. Das Studienkonten-Modell geht nicht von der Spezifik des Lernprozesses und der kritischen Aneignung der Wissenschaft aus, sondern reduziert beides auf eine dosierte "Stoffpräsentation", welche den Lernsubjekten äußerlich ist. Auf einer anderen Ebene formuliert: Das Studienkonten-Modell verstärkt die Tendenz, den Prozess der Studienreform als eine hochkomplexe Angelegenheit des Abwägens zwischen differenten gesellschaftlichen Interessen auf den technokratischen Vorgang einer optimierten "Stoffvermittlung" in möglichst kurzer Zeit zu reduzieren. Dieser Stoff begegnet dann den Lernenden im Gewand scheinbarer Neutralität und "Objektivität". Es steht einem Studium entgegen, das sich an Interdisziplinarität orientiert. Es zielt darauf ab einen Haufen „FachidiotInnen“ zu produzieren, und nicht Personen, die sich den erhöhten Anforderungen der Umwelt zu stellen vermag.
Bildungsgutscheine und Studienkonten
Soziale Alternativen zu Studiengebühren?
| Demnächst vor jedem Hörsaal? |
von Klemens Himpele
Gegenwärtig werden zahlreiche Modelle zur Beschränkung des Hochschulzugangs und -verbleibs diskutiert, eines davon sind die so genannten Studienkonten. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben diese Modelle bereits in Gesetze gegossen, in Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein wird mit unterschiedlicher Intensität darüber beraten. Diese Studienkonten sind letztlich eine Art von Bildungsgutscheinen, die sich zeitlich mindestens auf Milton Friedman zurückführen lassen. Insbesondere SPD-geführte Landesregierungen verkaufen dieses Konzept gerne als "soziale" Alternative gegen (Langzeit-) Studiengebühren. Diese Aussage soll im Folgenden überprüft werden.
Bildungsgutscheinmodelle zeichnen sich dadurch aus, dass mensch eine bestimmte Anzahl an Gutscheinen staatlich, das heißt gebührenfrei, erhält. In Deutschland wird dies derzeit für Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) als Folge von Hartz durchgeführt, an Hochschulen in Form der Studienkonten implementiert und teilweise schon für Kindertagestätten vorgeschlagen. Sind die Gutscheine verbraucht, dann muss sich der oder die Betroffene weitere Stunden hinzukaufen, also Gebühren bezahlen. Insofern sind Bildungsgutscheinmodelle in ihrer faktischen Umsetzung an den Hochschulen zunächst Langzeitstudiengebühren, mithin kein Instrument zur Verhinderung derselben. Allerdings gehen die Bildungsgutscheine sogar noch weit über diese Gebühren hinaus, soll doch über die nachfrageorientierte Hochschulfinanzierung eine marktliche Steuerung implementiert werden.
Kern der neuen Steuerung ist die Finanzierung einzelner Fachbereiche anhand der Anzahl der eingenommenen Gutscheine. Jeder Fachbereich erhält einen bestimmten Betrag vom Staat pro eingelöstem Gutschein, so dass die öffentliche Hochschulfinanzierung über die Nachfrage umgeleitet und so neu alloziiert werden soll. Die propagierte Idee dahinter ist, dass die Hochschulen ihre Qualität verbessern müssen, wollen sie doch viele Studierende und damit viel Geld haben. Genau hier jedoch liegt die Crux. Wenn die Fachbereiche nach der Masse der Studierenden finanziert werden, dann müssen sie sich auf günstige Massenstudiengänge wie BWL oder Germanistik spezialisieren, da sie nur so ihre Refinanzierung sicherstellen können. Zudem müssen sie eine eigene "Qualität" ausbilden, wobei hiermit im Kern der Ruf einer Hochschule sowie eine "Profilbildung" gemeint ist. Es ist somit zu befürchten, dass die Hochschulen einen wachsenden Teil ihrer Ausgaben in Marketingmaßnahmen stecken müssen.
Das System der nachfrageorientierten Hochschulfinanzierung ist auch in sich nicht schlüssig: Wenn die Hochschulen tatsächlich ihr eigenes "Profil" ausbilden sollen, dann kann ihnen nicht staatlich gesellschaftliche Ziele, wie etwa das Erreichen von Chancengleichheit bspw. über die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vorschreiben. Dies müsste die Hochschule in ihrem Profil selbst entscheiden. Können jetzt jedoch alle Studierenden zur "besten" Hochschule gehen, so könnte diese zwangsläufig ihre "Qualität" nicht aufrechterhalten, da das Lehrpersonal und die Gebäude in der kurzen Sicht nicht ausreichen. So werden diese Hochschulen Zulassungsbeschränkungen einführen müssen – was jedoch gleichbedeutend mit Mindereinnahmen ist! Diesem Problem kann nur entgegengewirkt werden, wenn der Preis freigegeben wird, wenn die Hochschulen den Preis pro Semesterwochenstunde selbst bestimmen können. Damit jedoch wird es zwangsläufig zu Hochschulen für Reiche und zu Hochschulen für weniger Reiche kommen; das Bildungssystem wird in seiner Selektivität demnach weiter verstärkt. Viele BefürworterInnen machen sich daher für diverse Einschränkungen am Modell stark, beispielsweise durch die Quersubventionierung von kleinen Studiengängen. Will man jedoch die Steuerungswirkung haben, so muss man dem Marktmechanismus auch freien Lauf lassen. Will man dies nicht, dann kann man das ganze Modell bleiben lassen.
Auch die Behauptung, die Studierenden hätten als "KundInnen" mehr Einfluss als bisher, ist Augenwischerei. Erstens ist es schlicht nicht möglich, mal eben den Job und die Wohnung aufzugeben um in eine andere Stadt zu gehen, weil die Vorlesung nicht gut ist. Zweitens können "KundInnen" lediglich auf ein Angebot reagieren, dass sich ohne ihren Einfluss vollzieht. Eine tatsächliche Mitbestimmung der Studierenden über eine paritätische Besetzung der demokratischen Gremien an den Hochschulen würde deutlich mehr Einfluss sicherstellen, als die Entscheidung eines atomisierten Individuums, die ein oder andere Hochschule zu besuchen. Da es zudem nötig wird, bei eine begrenzten Anzahl von Semesterwochenstunden und einem auf Masse ausgelegtem Angebot schnell zum Abschluss zu kommen, sind Bildungsgutscheine mit einer nachfrageorientierten Hochschulfinanzierung innovationsfeindlich. Innovation zeichnet sich zum einen dadurch aus, dass sie Zeit kostet, zum anderen aber haben Innovationen zu Beginn immer eine sehr geringe Nachfrage, müssen sie sich diese doch erst schaffen. Solche Dinge werden im Modell gar nicht erst diskutiert!
Nicht nur die Studierenden sind von den Gutscheinen betroffen. Wenn die Hochschulen nach der Nachfrage finanziert werden, dann müssen sie auch auf Nachfrageschwankungen reagieren dürfen, konkret: Bei Nachfragerückgang Personal abbauen. Dies führt zu einer weiteren Prekärisierung der Arbeitsverhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau, der sich dann noch stärker als bisher am ökonomischen Zwang der Drittmitteleinwerbung orientieren muss.
Daher kommt mensch zu dem eindeutigen Schluss, dass Studienkonten keine Alternative zu Langzeitgebühren sind, sondern eine noch schlechtere Variante der Hochschulsteuerung.
Weitere Ausführungen sind in einem Grundsatzartikel des ABS-Geschäftsführers zufinden. Dieser wurde in Forum Wissenschaft 3/2002 veröffentlicht.
Klemens Himpele ist Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS), studiert in Köln und ist Mitglied des dortigen AStA.

